11. Allgemeines zur Strafzumessung, Strafrahmen und Strafart Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Strafzumessung zutreffend wiedergegeben, darauf wird verwiesen (pag. 110 f., S. 15 f. der Entscheidbegründung). Die einfache Verkehrsregelverletzung stellt eine Übertretung dar und wird mit Busse bis höchstens CHF 10‘000.00 bestraft (Art. 106 Abs. 1 StGB).