Auch wenn sich aus den Akten keine Anhaltspunkte dafür ergeben würden, dass sie als Person unglaubwürdig sei, habe sie als Freundin dennoch ein Motiv für eine Falschaussage. Hinsichtlich der Frage, ob sie von der Polizei am Unfallort zum Unfallhergang befragt worden sei und wann sie erwähnt habe, dass ihnen ein anderes Fahrzeug entgegengekommen sei, habe sie widersprüchliche Angaben gemacht. Unangenehmen Fragen weiche sie mit dem Hinweis, dass sie unter Schock gestanden sei, aus. Ihre Aussagen würden als zielgerichtet und einstudiert erscheinen, was nicht auf den Unfall zurückzuführen sei.