«Plötzlich von der Strasse abkommen» beinhaltet ein Geschehen, das überraschend und vor allem ohne Dazutun/aktives Verhalten des Fahrers, rein passiv und ohne Einwirkung von aussen geschehen ist, wogegen seine späteren Aussagen im klaren Gegensatz dazu ein aktives Verhalten im Sinne eines bewussten Ausweichens, auch wenn letztlich missglückt, zum Inhalt haben. Weiter erachtet die Kammer auch das Vorbringen der Verteidigung, es sei durchaus nachvollziehbar, dass der Beschuldigte erst später bemerkt habe, dass das Protokoll bezüglich der Unfallursache unzutreffend sei, als wenig plausibel (pag. 191).