Die Verteidigung habe am 14. Oktober 2016 ausgeführt, das Fahrzeug sei dem Beschuldigten auf seiner Fahrbahn entgegengekommen. Bei der Staatsanwaltschaft habe der Beschuldigte dann ausgesagt, dass das Fahrzeug über der Mittellinie gewesen sei, wobei er anlässlich der Hauptverhandlung wiederum zu seinen ersten Angaben zurückgekehrt sei. Gemäss Verteidigung seien diese Ungenauigkeiten darauf zurückzuführen, dass der Beschuldigte innert Sekundenbruchteile habe reagieren müssen. Zudem sei die Strasse mit Schneematsch bedeckt gewesen.