Am folgenden Tag habe er der Polizei im Sinne einer Ergänzung dann telefonisch mitgeteilt, dass ihm im Unfallzeitpunkt ein Fahrzeug entgegengekommen sei. Es sei nicht erklärbar, wie der Beschuldigte diese Präzisierung habe anbringen können, wo er doch gemäss eigenen Angaben das Protokoll gar nicht genau gelesen habe. Seine Aussagen würden zwar auch klare und nachvollziehbare Handlungsabläufe aufweisen. Die Ausführungen in Bezug auf das entgegenkommende Auto seien hingegen widersprüchlich. Im Polizeirapport werde festgehalten, dass sein Auto plötzlich rechts von der Strasse abgekommen sei.