4 9. Beweiswürdigung 9.1 Grundsätzliches zur Willkürprüfung Wie erwähnt hat die Kammer die vorinstanzliche Beweiswürdigung bloss unter dem Gesichtspunkt der Willkür zu prüfen. Willkür in der Beweiswürdigung liegt vor, wenn der angefochtene Entscheid offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch steht, eine Norm oder einen unbestrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft.