Alles sowohl im Untersuchungsverfahren, vorinstanzlichen Verfahren wie auch im Berufungsverfahren unter Kosten- und Entschädigungsfolgen plus MWST zulasten des Staates. 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 29. Januar 2018 (pag. 154 f.) wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 161) sowie ein aktueller ADMAS-Auszug (pag. 158 f.) eingeholt.