2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 25. August 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 93). In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 17. Januar 2018 erklärte der Beschuldigte die Anfechtung des Urteils in Bezug auf den Schuldspruch, die Übertretungsbusse sowie die Verurteilung zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Weiter führte er aus, dass im Falle eines Schuldspruchs das Strafmass sowie die Verlegung der Verfahrenskosten nicht angefochten würden (pag.