1. Erstinstanzliches Urteil Am 16. August 2017 sprach das Regionalgericht Emmental-Oberaargau A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, fahrlässig begangen am 3. März 2016 in C.________, und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung zwei Tage), sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘600.00 (pag. 86 f.).