Hätte die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung teilgenommen, hätte sie an diesen Beweiserhebungen teilnehmen können. Zudem hätte sie entscheiden können, ob sie die anfänglichen Anklagepunkte fallen lassen oder aufrechterhalten wolle. Die Anklage sei zur Vorbereitung der Verhandlung wichtig. Indem das erstinstanzliche Gericht die Anklage aufgrund der neuen Sachlage geprüft und den Beschuldigten ohne Anwesenheit der Staatsanwaltschaft verurteilt habe, habe es die Rollen des Gerichts mit derjenigen der Staatsanwaltschaft vermischt und so Anlass für berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts gegeben (Ziff.