Dort erschien die Staatsanwaltschaft unentschuldigt nicht. Die Frage, ob sie den Prozess unter diesen Umständen fortsetzen wollten, bejahten die anwesenden Parteien. Im Verlauf der Hauptverhandlung befragte das Gericht die anwesenden Parteien, liess zusätzlich von Amtes wegen einen Polizisten als Zeugen einvernehmen und nahm einige