1. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2017 macht Rechtsanwalt B.________ geltend, namens von A.________ (Beschuldigter, nachfolgend: Gesuchsteller) lehne er im Verfahren SK 17 417 das Gericht wegen eines Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) ab. Die Staatsanwaltschaft sei an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht anwesend gewesen. Zudem habe die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet.