_ zu entnehmen ist, litt der Privatkläger deutlich unter den Folgen des sexuellen Übergriffs. Zunächst habe der Privatkläger deutliche somatische und psychische Stresszeichen wie Übelkeit, Erbrechen, Schlafstörungen mit Alpträumen gezeigt. Während sie den Privatkläger vor dem Vorfall als aufgestellt und motiviert wahrnahm, habe er nach dem 23. August 2016 nicht mehr zur Arbeit gehen wollen und darüber hinaus traurig und verzweifelt gewirkt (pag. 164).