__ aufgenommenen Diagnosen noch aktuell sind, noch ob – und gegebenenfalls in welchem Umfang – sie sich in der konkreten Situation auf die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten ausgewirkt haben könnten. Mit Blick auf die neutral gewichteten Täterkomponenten (dazu Ziff. 20 sogleich) und das von der Kammer zu berücksichtigenden Verschlechterungsverbot (dazu Ziff. 6 hiervor) braucht die Frage aber nicht abschliessend beantwortet zu werden.