Diesbezüglich ist dem Bericht von lic. phil. K.________ zu entnehmen, dass der 35 Beschuldigte nur bis zum ersten Jahr der Oberstufe Probleme mit dem Umgang Nähe/Distanz bekundet habe (S. 63 oben des Berichts vom 23. März 2017). Zudem führte Psychotherapeut K.________ diese Probleme nicht auf die im Bericht aufgenommenen Diagnosen, sondern auf die Sehschädigung des Beschuldigten zurück (ebenfalls S. 63 oben).