16. Subsumtion Der Charakter der vom Privatkläger geschilderten Ereignisse als sexuelle Handlungen ist offensichtlich. Als Nötigungsmittel schildert der Privatkläger Fusstritte gegen die Beine, Verdrehen der Arme auf den Rücken und Festhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine extreme oder gar brutale Einwirkungen auf den Körper des Pri-