O., S. 430) und damit im Bereich einer höchstens leicht unterdurchschnittlichen Intelligenz. Angesichts dieser unterschiedlichen Aussagequalitäten ist das Fehlen von Realitätskriterien nicht Ausdruck von potentiellen psychischen Störungen, sondern verdeutlicht vielmehr den Grundsatz, wonach das Erfinden einer Geschichte geistig höhere Anforderungen an einen Befragten stellt und diesbezüglich inhaltlich qualitätsärmere Aussagen zu erwarten sind (interindividueller Vergleich dazu LUDEWIG/BAUMER/TAVOR, a.a.O., S. 46). In den Aussagen des Beschuldigten finden sich zudem weitere Lügensignale und sie stehen vielerorts in offensichtlichem Widerspruch zu den übrigen Beweismitteln.