Die Aussagen des Beschuldigten blieben auch in den nachfolgenden Einvernahmen karg, dünn und stereotyp. Sein immer wieder vorgebrachtes Argument, er sei «am Runterlaufen» gewesen, habe sich mithin stetig aus der Tatortumgebung wegbewegt und sei weggegangen, vermag nicht zu überzeugen und kann auf eine Distanzierung und Abspaltung eines Geschehens hindeuten. Passend dazu schätzte der Beschuldigte auch die für den Weg zwischen dem Ort des Geschehens und der Arbeitsstelle für den Nachmittag mit jeder Einvernahme länger, um so seinen ausserordentlich frühen Aufbruchszeitpunkt zu belegen (Nach den anfänglich geschätzten 10-15 Minuten [pag. 29 Z. 42] waren es bei der nächsten Einvernahme