Nach einigen einleitenden Fragen führte der Beschuldigte mit zittriger Stimme (pag. 29 Z. 45) aus, er wisse nur, dass er zu Mittag gegessen und «oben» Pause gemacht habe; danach sei er wieder ins andere Haus gegangen, wobei die beiden Häuser 10-15 Minuten auseinander liegen würden (pag. 29 Z. 41-43). Bei seinen weiteren Schilderungen ist auffallend, dass der Beschuldigte häufig die Aussage verweigerte («dazu möchte ich nichts sagen») - dies selbst bei Fragen, die nicht direkt auf die Geschehnisse in der Garderobe gerichtet waren; so wollte er sich beispielsweise anfänglich nicht dazu äussern, ob er (der Beschuldigte) den