Aus der Fotodokumentation vom 28. August 2018 ergibt sich schliesslich, dass die Garderoben der Stiftung M.________ mit einem blauen Vorhang abgetrennt sind, wie dies vom Privatkläger verschiedentlich geschildert wird. 14.3 Aussagen des Beschuldigten Auch der Beschuldigte wurde kurz nach dem Vorfall am 5. September 2016 erstmals zur Sache befragt (pag. 27 ff.). Anders als beim Privatkläger wurden seine Aussagen aber nicht auf Video aufgezeichnet.