Soweit die Verteidigung damit implizieren will, man habe den Vorwurf des Privatklägers bei der Stiftung M.________ zeitweise nicht ernst genommen, mag dies zutreffen; gleichzeitig ist aber darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bereits am Folgetag von der Arbeit suspendiert wurde. Aus der Fotodokumentation vom 28. August 2018 ergibt sich schliesslich, dass die Garderoben der Stiftung M.________ mit einem blauen Vorhang abgetrennt sind, wie dies vom Privatkläger verschiedentlich geschildert wird.