Übereinstimmend schilderten auch die übrigen Mitarbeitenden und die Leiterin der Stiftung M.________ wie es am Nachmittag des 23. August 2016 zu einem klärenden Gespräch gekommen sei, bei welchem der Privatkläger den Beschuldigten der später auch bei der Polizei erwähnten sexuellen Handlungen bezichtigt, dieser aber alles abgestritten habe. Ob es anlässlich dieses Gesprächs zu einer Entschuldigung gekommen ist, welche ihrerseits wiederum auf ein entsprechendes Ereignis hindeuten würde, kann mit Blick auf die Vielzahl der übrigen Indizien offenbleiben.