28 Auch die oberinstanzlich erhobenen Beweismittel unterstützen die vom Privatkläger gemachten Aussagen in verschiedenen Bereichen: So schilderte insbesondere der Betreuer des Mittagstischs – E.________ – wie er am besagten Tag von einem aufgewühlten Privatkläger über eine sexuelle Nötigung informiert worden sei, die unmittelbar zuvor in den Garderoben des Haupthauses stattgefunden haben solle. Übereinstimmend schilderten auch die übrigen Mitarbeitenden und die Leiterin der Stiftung M._____