Passend dazu beschrieb die Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Frau Dr. P.________, für sie deutlich feststellbare Reaktionen auf das vom Privatkläger geschilderte Ereignis. Während er vorher motiviert und aufgestellt gewesen sei, habe er nach dem Vorfall – aus Angst dem Beschuldigten über den Weg zu laufen – nicht mehr zur Arbeit gehen wollen. Er habe überdies deutliche psychische Stresszeichen gezeigt (Übelkeit, Erbrechen, Schlafstörungen, Albträume) und traurig und verzweifelt gewirkt.