2011, S. 66). Der Vollständigkeit halber sei schliesslich erwähnt, dass sich bereits in der Videoeinvernahme erste Hinweise auf eine mögliche spätere Ergänzung finden. So antwortete der Privatkläger auf die Frage ob der Beschuldigte sich damals ausgezogen habe, nach kurzem Nachdenken mit «Nein, nicht gerade… er hat noch die Kleider angehabt, die Arbeitskleider» (Video [pag. 17] ab 08:15:57).