Auch auf dem Video (pag. 17) ist ersichtlich, wie der Privatkläger zunächst klar und deutlich über die Begegnung mit dem Beschuldigten berichtet; erst als die Erzählung auf die konkreten sexuellen Handlungen zuläuft, blickt der Privatkläger plötzlich zu Boden und beendet den Bericht mit einigen wenig verständlichen Sätzen, die den Polizisten T.________ zur Nachfrage veranlassen (Video [pag. 17] ab 08:05:40). Vor diesem Hintergrund erstaunt wenig, dass der Beschuldigte mit dem In-den-Mund-Nehmen des Penis des Beschuldigten zu Beginn jenen Teil des Übergriffs ausliess, der für ihn am schlimmsten war (pag.