14.2.5 Konstanz der Aussagen des Privatklägers Der Privatkläger wurde insgesamt viermal zur Sache befragt. Die erste Befragung fand lediglich drei Tage nach dem angeblichen Vorfall, nämlich am 26. August 2016, statt und wurde auf Video aufgezeichnet (pag. 12 ff.). Im Weiteren wurde der Privatkläger am 29. November 2016 von der Staatsanwaltschaft, am 25. Oktober 2017 vom erstinstanzlichen Gericht und schliesslich an der Berufungsverhandlung vom 30. August 2018 durch die Kammer parteiöffentlich befragt. Je nach Qualität einer Erinnerung, schreitet der Prozess des Vergessens mit unterschiedlicher Geschwindigkeit voran.