Eine deutliche emotionale Beteiligung zeigt der Privatkläger schliesslich, als er vom Polizist T.________ nach einer kurze Pause zum erneuten Mal darauf angesprochen wird, wie er sich denn gegen den Beschuldigten gewehrt habe und er ausführt, er habe es einfach versucht, «aber wie kann ich mich denn noch wehren, wenn er mich an die Wand drückt? Das geht ja gar nicht.» (Video [pag. 17] ab 08:28:20; von der Vorinstanz transkribiert auf pag. 223 Mitte). 14.2.5 Konstanz der Aussagen des Privatklägers Der Privatkläger wurde insgesamt viermal zur Sache befragt.