17] 08:14:22). Als der Polizist T.________ den Privatkläger auf den von diesem bereits früher erwähnten blauen Vorhang anspricht, den es in der Garderobe gegeben habe, führt der Privatkläger aus, der Beschuldigte habe diesen «so» zugeschoben – wobei der Privatkläger mit der Hand nach oben greift und eine entsprechende ziehende Bewegung von links nach rechts ausführt (Video ab [pag. 17] 08:07:53). Bereits zu Beginn der Einvernahme, als der Privatkläger zum ersten Mal auf den Vorhang Bezug nimmt, führt er aus, das Zuziehen des Vorhangs habe ihn schon ein wenig verwundert (Video [pag. 17] 08:05:00).