Für ihn (den Privatkläger) sei die Sache aber auch dann noch nicht normal gewesen, als sie sich anlässlich des Gesprächs die Hand gegeben hätten; darum habe er dem Beschuldigten an den Kopf gesagt «A.________(Rufname), das git denn e Azeig». In der gleichen Art und Weise schildert der Privatkläger schliesslich auch, wie er den Beschuldigten zu einem späteren Zeitpunkt am Zugbahnhof angetroffen und ihn gefragt habe, weshalb er damals beim Klärungsgespräch nicht die Wahrheit gesagt habe und dieser bloss geantwortet habe «will du so süess bisch» (Video [pag. 17] ab 08:06:16; von der Vorinstanz transkribiert auf pag. 219 Mitte).