22 Z. 132 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wollte er sich nicht dazu äussern, ob sein eigener Penis während den sexuellen Handlungen steif geworden sei oder nicht, da er ja nicht über sexuelle Dinge sprechen müsse (pag. 182 Z. 1-3). Erst auf Nachfrage der Vorsitzenden führte der Privatläger aus, sein Penis sei schlaff gewesen (pag. 182 Z. 5), um kurz darauf – mit dem Zusatz, dass er nicht über so etwas sprechen könne – das Gegenteil zuzugeben (pag. 184 Z. 1-9).