Widerstand des Privatklägers Vorab ist zu erwähnen, dass der Privatkläger selbst angab, insofern erfolgreichen Widerstand geleistet zu haben, als er den Beschuldigten während dem erzwungenen Oralverkehr weggestossen habe und weggerannt sei. Zuvor habe er zwar versucht, sich dem Beschuldigten zu entziehen, sei dazu aber wegen einer «Schockstarre» nicht in der Lage gewesen. Nach zehn (oder zwei [akustisch schlecht verständlich]) Minuten habe er gemerkt, wie er «aufgewacht» sei. Er habe den Beschuldigten «wegstüpfen» wollen, sei aber dann einfach direkt weggerannt (Video [pag. 17] ab 08:05:59, von der Vorinstanz transkribiert auf pag. 219 Mitte).