223), was der Privatkläger nach längerem Nachdenken verneint («Nein, kann ich nicht gerade»). Auch wenn sich der Privatkläger in dieser Situation offensichtlich nicht in der Lage sah, einen relativ komplizierten Handlungsablauf mit wechselnden Positionen und Interaktionen gleichsam schauspielerisch darzustellen, ist immerhin zu erwähnen, dass er bereits in einem früheren Stadium der Befragung beschrieben hatte, wie ihn der Beschuldigte ans Bein getreten, ihm den Arm verdreht und ihn in dieser Position mit einer Hand an die Wand gedrückt habe.