Der Privatkläger schildert ohne grosse Vorgeschichte einen Ablauf von verschiedenen sexuellen Handlungen, die sich in der Herrengarderobe der Stiftung M.________ abgespielt haben sollen. Insbesondere nach der bei der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Ergänzung fügen sich die Schilderungen des Privatklägers zu einem stimmigen, logisch nachvollziehbaren und in sich widerspruchsfreien Gesamtablauf zusammen. Gewisse Fragezeichen ergeben sich mit Blick auf die logische Konsistenz der gesamten Aussage allenfalls in zweierlei Hinsicht: