17] ab 08:10:14). Als der Privatkläger später gefragt wurde, ob ihn der Beschuldigte vor oder nach dem Vorfall ans Bein «gestüpft» habe, dachte er wiederum kurz nach und antwortete, dies sei «zmittst im Vorfall gewesen» (Video [pag. 17] ab 08:11:45). Zusammenfassend ist beim Privatkläger von einer höchstens leicht unterdurchschnittlichen Intelligenz (vgl. dazu Abbildung bei SUSANNA NIEHAUS, Besonderheiten bei der Einvernahme und Aussagenbeurteilung bei Personen mit einer geistigen Behinderung, in: Ludewig/Baumer/Tavor [Hrsg.] Aussagepsychologie für die Rechtspraxis, 2017, S. 430) und einem Rückstand in der sexuellen Entwicklung