Der Privatkläger stellte ferner verschiedentlich seine Fähigkeit unter Beweis, autonom über einen Sachverhalt zu berichten. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft die Situation erwähnt, in welcher der Privatkläger anlässlich der Befragung vom 29. August 2016 von Polizist T.________ gefragt wird, ob der Beschuldigte ihm den Arm vor oder nach dem Vorfall nach hinten gedrückt habe und er (der Privatkläger) nach einer kurzen Überlegungspause angibt, dies sei gerade im Vorfall selber oder ein wenig vorher gewesen (Video [pag. 17] ab 08:10:14).