Immerhin ist auf die beim Privatkläger diagnostizierte Lernbehinderung hinzuweisen, wobei der IQ nach wie vor bei 94 Punkten liegt. Die den Privatkläger behandelnde Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie gab in ihrem Bericht an, den Privatkläger bei schulischen Problemen sowie bei Problemen mit Gleichaltrigen zu unterstützen und mit ihm an seinen emotionalen und sozialen Kompetenzen zu arbeiten bzw. diese zu fördern (pag. 164 f.). Anlässlich der mehrfachen Befragungen mit dem Privatkläger zeigte sich allenfalls, dass teilweise akustische Schwierigkeiten bestanden, dessen Ausführungen durchwegs zu folgen (z.B. Video [pag. 17] 08:05:45).