Nach einer Analyse der Aussagen selber ist abschliessend zu prüfen, inwiefern sich das so gewonnene Ergebnis mit anderen Beweismitteln in Übereinstimmung bringen oder durch sie widerlegen lässt. 14.2 Aussagen des Privatklägers 14.2.1 Entstehungsgeschichte der Aussagen Der Privatkläger gab an, unmittelbar nach dem Vorfall, bzw. nach dem Erwachen aus der «Schockstarre», mit den Worten «i ga’s ga säge» (Video [pag. 17] 08:22:11) zu dem für den Mittagstisch zuständigen Betreuer (E.________) gerannt zu sein und diesem vom Übergriff berichtet zu haben.