424 Z. 32-35). Nachdem er das Haupthaus der Stiftung M.________ am besagten Tag um ca. 12.00 Uhr betreten habe, sei er bereits um viertelnach 12 Uhr – und damit früher als sonst – wieder in Richtung S.______-haus zu seiner Arbeit aufgebrochen, weil sich eine Kollegin einen Fuss verstaucht oder gebrochen habe. Der Weg vom Haupthaus zum S.______- haus nehme in etwa eine halbe Stunde in Anspruch, weshalb er dieses um ca. 12.45 Uhr erreicht habe (pag. 424 Z. 38-41). Er sei am besagten Tag nie in der Garderobe des Haupthauses gewesen.