418 Z. 32-35). Darauf angesprochen, weshalb er erst bei der Staatsanwaltschaft erzählt habe, dass er auch den Penis des Beschuldigten habe in den Mund nehmen müssen, führte er aus, bei der Polizei habe er vergessen, dies zu sagen und es sei ihm unangenehm gewesen, darüber zu sprechen. Bei Herrn Q.________ (Staatsanwalt) habe er sich nicht mehr geschämt und über diesen Umstand von sich aus berichtet (pag. 418 Z. 37-44). Der Vorfall in der Garderobe sei das erste Mal gewesen, dass er Erfahrungen mit sexuellen Handlungen gemacht habe; auch mit seiner Freundin sei diesbezüglich nichts gewesen (pag. 419 Z. 8-11).