13.3.1 Privatkläger Der Privatkläger bestätigte vorab seine bisher gemachten Aussagen (pag. 418 Z. 6). Er identifizierte die auf dem Fotodossier abgebildeten Räumlichkeiten als den Ort des Geschehens und präzisierte, der Beschuldigte habe ihn unter dem auf pag. 394 ersichtlichen Fenster an die Wand gedrückt (pag. 418 Z. 22-30). Er gab weiter an, nicht sagen zu können, weshalb er zwischenzeitlich erstarrt sei und sich erst nach einer gewissen Zeit habe lösen können (pag. 418 Z. 32-35).