16 und sich anschliessend mit dem Privatkläger, dessen Mutter und Bruder, sowie mit einer weiteren Begleitperson zu einem Klärungsgespräch zusammengesetzt (pag. 412 f. Z. 37-3). Der Privatkläger habe erzählt, er sei vom Beschuldigten sexuell belästigt worden. Der Beschuldigte habe ihn gefragt, ob er Sex wolle, was er (der Privatkläger) nicht gewollt habe. Danach habe ihm der Beschuldigte die Hosen runtergelassen, ihn im Intimbereich berührt und geküsst.