Auf die angebliche Erektion des Privatklägers angesprochen gab sie an, dies komme ihr bekannt vor, Herr E.________ habe von diesem Eindruck erzählt (pag. 404 Z. 36 f.). Frau H.________ Frau H.________ war im August 2016 im Bereich Küche tätig und damit die Ausbildnerin des Privatklägers (pag. 407 Z. 21). Sie sei von Herr E.________ über den Vorfall informiert worden. Nach Rücksprache mit ihrer direkten Vorgesetzten, seien sie zum Schluss gelangt, dass baldmöglichst mit den Beteiligten ein Gespräch geführt werden müsse (pag. 407 Z. 23-27). Auch Frau H.________ bestätigte in der Folge die Zeit und die Teilnehmer des Klärungsgesprächs (pag. 407 Z. 31-33).