Der Betreuer Mittagstisch, E.________, konnte sich trotz den zwei seit dem Vorfall vergangenen Jahren relativ gut und detailliert an den Vorfall erinnern und gab an, er sei – soviel er wisse – die erste Person gewesen, die vom Privatkläger angesprochen worden sei (pag. 377 Z. 30 f.). Dies sei gegen 12.45 Uhr gewesen. Der Privatkläger habe ihm erzählt, er sei vom Beschuldigten in der Garderobe des Haupthauses der Stiftung M.________ von hinten genommen worden, wobei dieser versucht habe, seine Hosen zu öffnen und seinen Penis in den Mund zu nehmen (pag. 377 Z. 39-40 i.V.m. pag. 378 Z. 18-21).