die bereits im Bericht G.________ angesprochene Problematik Nähe/Distanz auf und führt aus, dass dieses Thema beim Beschuldigten bis zum Abschluss des ersten Oberstufenjahres für Diskussionen gesorgt habe (pag. 63 f.). In ihrem Bericht vom 15. September 2017 (pag. 164 f.) beschrieb Frau Dr. P.________ (Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) den Privatkläger vor dem 23. August 2016 als motiviert und aufgestellt. Nach dem besagten Tag habe der Privatkläger dagegen nicht mehr arbeiten gehen wollen, da er Angst gehabt habe, dem Beschuldigten über den Weg zu laufen.