(Psychotherapeut) äussert sich nicht zum Gesundheitszustand des Beschuldigten, da dies in den Bereich der Medizin falle (pag. 60). Er gibt lediglich die ihm aus Arztberichten vorliegenden Diagnosen bekannt (postenzephalitisches Syndrom mit ataktischer Zerebralparese; Autismus; Asperger Syndrom; frühkindliches psychoorganisches Syndrom [POS] bei normaler Intelligenz; Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom [ADHS]; zentrale visuelle Entwicklungsstörung; vgl. dazu pag. 61). Ob diese zum heutigen Zeitpunkt noch aktuell sind, ergibt sich aus dem Bericht nicht. Schliesslich nimmt lic. phil. K.________ die bereits im Bericht G.___