Am 24. August 2016 habe sodann je ein Einzelgespräch mit Frau G.________ und den Parteien stattgefunden. Gemäss dem Bericht G.________ ist der Umgang mit Freundschaft, Nähe und Distanz, das Erkennen der eigenen Grenzen und der Grenzen anderer, sowie die Unterschiede in der Selbst- und Fremdwahrnehmung, für beide Parteien mit grossen Schwierigkeiten verbunden (pag. 44 unten). Berichte K.________ und P.________ Der Bericht von lic. phil. K.________ (Psychotherapeut) äussert sich nicht zum Gesundheitszustand des Beschuldigten, da dies in den Bereich der Medizin falle (pag.