___ die am Folgetag (dem 24. August 2016) in das Geschehen involviert wurde und mit den Beteiligten einen «Schlichtungsversuch» durchführte. Da der Privatkläger in seinen Schilderungen (mehrfach) einen blauen Vorhang erwähnte, den der Beschuldigte zugezogen habe, bevor es zum sexuellen Übergriff gekommen sei, beauftragte die Kammer die Kantonspolizei Bern am 28. August 2018 mit der Erstellung eines Fotodossiers zu dieser Frage (pag. 383 ff.). Inhaltlich wird direkt bei der Beweiswürdigung näher auf die oberinstanzlich erhobenen Beweise eingegangen. 13.1.3 Beweiswürdigung der Berichte IRM