__ durchgeführt worden sei. Da bisher keiner der Zeugen, die unmittelbar nach dem Vorfall mit dem Privatkläger und dem Beschuldigten Kontakt hatten, befragt worden war, wurden diese oberinstanzlich erstmals zu der Sache einvernommen (Vorgezogene Zeugeneinvernahme mit Herrn E.________ ab pag. 377 ff.; übrige Zeugen anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ab pag. 401 ff.). Zusätzlich befragte die Kammer die Leiterin der Stiftung M.________ die am Folgetag (dem 24. August 2016) in das Geschehen involviert wurde und mit den Beteiligten einen «Schlichtungsversuch» durchführte.