Daraufhin sei am Nachmittag ein klärendes Gespräch durchgeführt worden, an welchem neben ihm selber und Herr E.________ auch Frau F.________, Frau H.________ und der Beschuldigte teilgenommen hätten. Der Beschuldigte bestreitet nicht nur einen sexuellen Kontakt, sondern auch den Umstand, dass es am Nachmittag zu einem klärenden Gespräch gekommen sei. Er habe das Haupthaus unmittelbar nach dem Mittagessen wieder in Richtung Arbeitsstelle verlassen und habe anschliessend bloss mit seiner Ausbildungsleiterin, Frau F.________, ein Gespräch geführt.